In 5 Sätzen erklärt: Was tun gegen Wespen, Hornissen & Co.?
Mit Ausnahme der Deutschen Wespe und der Gemeinen Wespe stehen Bienen, Wespen, Hummeln und Hornissen unter Naturschutz und dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz, § 20 f Abs.1, nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb dürfen auch Bienen- oder Wespennester am Haus oder im Garten nur in Ausnahmefällen und nur mit entsprechender Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt…