In 5 Sätzen erklärt: Haustiere in der Mietwohnung
Allgemein gilt: Wenn keine Regelung im Mietvertrag steht, darf der Vermieter bei der Tierhaltung auch nicht mitreden.
Generelle Tierhaltungsverbote im Mietvertrag sind hingegen ebenfalls unzulässig, es können den Mietern jedoch Einschränkungen auferlegt werden.
Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche und Katzen sind grundsätzlich immer erlaubt, da sie nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung widersprechen.
Bei Hunden und Katzen kann der Vermieter im Vertrag einen Zustimmungsvorbehalt festlegen, wobei er die Zustimmung nicht grundlos verweigern und sie zudem in schwerwiegenden Fällen unter Abwägung der Interessen aller Hausbewohner widerrufen darf – dieselbe Regelung gilt auch für die Hundehaltung für alle WOGEDO-Wohnungen.
Die Ausnahme: Für die Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere wie Schlangen oder Kampfhunde braucht jeder Mieter unabhängig von der Mietvertragsregelung immer eine Genehmigung vom Vermieter.
Du hättest gerne mehr über die Mythen des Mietrechts gewusst? Dann schau doch mal in unserem entsprechenden Beitrag vorbei.
Photo: Erda Estremera/unsplash.com
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One Comment
Sebastian
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Haustiere in der Mietwohnung ist immer so eine Sache. Man kann ja schon froh sein, wenn man einen Vermieter findet, der überhaupt Haustiere zulässt.
Mit besten Grüßen,
Sebastian