Mythen des Mietrechts
Wie gut kennen Sie sich mit Fragen des Mietrechts aus? Rund um das Thema halten sich viele Mythen hartnäckig. Wir haben fünf typische Annahmen unter die Lupe genommen und sagen Ihnen, was es damit auf sich hat.
Mythos 1: Der Vermieter darf einen Zweitschlüssel behalten.
Falsch. Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen – neben dem Haus- und Wohnungsschlüssel gehören dazu auch die Schlüssel für Keller, Briefkasten und Garage. Der Mieter kann allenfalls freiwillig entscheiden, dem Vermieter ein Exemplar zu überlassen. Auch dann braucht der Vermieter jedoch das OK des Mieters, um die Wohnung zu betreten.
Mythos 2: Bei Nennung von drei Nachmietern kann der Mieter seine Kündigungsfrist auf jeden Fall verkürzen.
Falsch. Viele Mieter glauben, dass sie früher aus ihrem Mietvertrag entlassen werden, wenn sie drei mögliche Nachmieter benennen. Es ist jedoch dem Vermieter überlassen, an wen er seine Wohnung vermieten möchte. Der Mieter kommt also nur mit dem Einverständnis des Vermieters früher aus dem Mietvertrag raus. Bei der WOGEDO gilt: Jede freiwerdende Wohnung wird auf unserer Website inseriert. Wenn es mehrere Interessenten für eine Wohnung gibt, handeln wir nach unseren Entscheidungsgrundsätzen, die ein Mix aus wirtschaftlichen und sozialen Faktoren sind. Diese Regelung ist transparent und fair für alle unsere Mitglieder.
Mythos 3: Mieter dürfen auf ihrem Balkon regelmäßig grillen.
Richtig. Grundsätzlich gilt: Auf dem Balkon zu grillen, ist erlaubt, solange es nicht im Mietvertrag ausgeschlossen ist und sich niemand dadurch beeinträchtigt fühlt. Mieter sollten daher lieber auf einen Holzkohlegrill verzichten und einen Elektrogrill verwenden. So können Qualm und Rauch vermieden werden – das freut auch die Nachbarn.
Mythos 4: Wenn einer von mehreren Mietern auszieht, wird er automatisch aus dem Mietvertrag entlassen.
Falsch. Stehen mehrere Mieter im Mietvertrag, können nur alle gemeinsam kündigen. Zieht eine Person alleine aus, haftet sie auch weiter für die gesamte Miete. Um das zu vermeiden, suchen Sie am besten das Gespräch mit uns, wenn Sie vorzeitig ausziehen möchten. Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Mythos 5: Der Vermieter kann Tierhaltung grundsätzlich verbieten.
Falsch. Pauschal verbieten lässt sich die Tierhaltung nicht. Unterschieden wird bei Haustieren zwischen Kleintieren und anderen Tieren wie Hunden oder Katzen. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden – etwa Meerschweinchen, Vögel und Fische. Anders sieht es zum Beispiel bei größeren Vögeln wie Papageien oder giftigen Schlangen aus. Soll bei Ihnen ein tierischer Mitbewohner einziehen? Dann sprechen Sie unseren Service Wohnen am besten vorab an.
Photo: as_seen/photocase.com
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