Weihnachtsdeko und Beleuchtung
Lichterkette, Laterne & Co.: Wie viel ist erlaubt?
Advent, Advent. In der Vorweihnachtszeit leuchtet und blinkt es fast überall in der Stadt. Leuchtende Weihnachtssterne, LED-Lichterketten und Laternen, mannshohe Tannen oder Rentier- und Nikolausstatuen schmücken Fenster sowie Balkone. Doch was den einen freut, findet der andere so gar nicht schön. Da stellt sich dann gerade in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Hier findet ihr die wichtigsten Regeln und Vorgaben zu weihnachtlicher Dekoration und Beleuchtung.
Gibt es gesetzliche Vorgaben für die private Beleuchtung?
Die private Weihnachtsbeleuchtung gilt – wie der Christbaum und die Geschenke zum Weihnachtsfest – als Tradition und anerkannte Sitte. Allerdings gibt es eine zentrale gesetzliche Vorgabe, die ihr beachten müsst: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Laut §906 BGB gelten Lichterketten, Laternen und weitere Leuchtkörper als Immissionen, die niemanden beeinträchtigen oder gar gefährden dürfen. An dieser Vorgabe orientieren sich auch die Hausgemeinschaften der WOGEDO.
Die Stadt Düsseldorf hat darüber hinaus eine Satzung über den Umgang mit gestalterischem Licht aufgelegt. Diese gilt in den Stadtbezirken 1 bis 4 mit besonderer historischer und städtebaulicher Bedeutung. Sie legt unter anderem Grenzen für die erlaubte Helligkeit beziehungsweise für die ortsübliche Beleuchtung fest.
Was muss ich bei meiner Weihnachtsbeleuchtung beachten?
Ob Lichterketten oder Laternen, Weihnachtsbäume oder Rentierschlitten: Eure Weihnachtsdeko auf dem Balkon oder der äußeren Fensterbank muss vor allem gefahrlos installiert sein. Ihr müsst dafür Sorge tragen, dass sie bei Wind und Wetter nicht herunterfällt.
Selbstverständlich muss die Beleuchtung den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen.
Für den Fall der Fälle solltet ihr klären, ob ihr richtig versichert seid.
Nach den Vorgaben des BGB und des Immissionsschutzes darf eure Weihnachtsbeleuchtung außerdem nicht heller sein als die umliegende Beleuchtung. Störende Lichtreflexe sind zu vermeiden.
Muss ich die WOGEDO vorher fragen, wenn ich meinen Balkon weihnachtlich dekorieren will?
Ihr könnt euren Balkon so weihnachtlich dekorieren, wie ihr wollt. Dafür müsst ihr niemanden fragen. Einzige Ausnahme: Wenn ihr für die sichere Installation im Außenbereich in die Haus- oder die Balkonwand bohren müsst, klärt dies vorher unbedingt mit der WOGEDO ab. Wird das Gebäude nämlich dabei beschädigt, müsst ihr den Schaden fachgerecht beheben lassen.
Darf ich den Hausflur und das Treppenhaus weihnachtlich schmücken?
Eure Weihnachtsdekoration ist reine Privatsache und beschränkt sich deshalb auf eure eigenen vier Wände.
Muss meine Weihnachtsdekoration meinen Nachbarn gefallen?
Die weihnachtliche Dekoration ist sicher eine Geschmacksfrage. Aber sie muss euch gefallen und nicht euren Nachbarn. Diese dürfen sich nur mit einem berechtigten Grund beschweren. Zum Beispiel dann, wenn eure Weihnachtsbeleuchtung ständig durch ihre Fenster scheint. Um Mitternacht ins Schlafzimmer blinkende Lichter muss niemand akzeptieren. Zur Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr solltet ihr eure Weihnachtsbeleuchtung auf dem Balkon deshalb ausschalten.
Bildnachweise
Header: yakonstant / Shutterstock.com
Balkon: Juergen Faelchle / Shutterstock.com
Türkranz: aniarenard / Shutterstock.com
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